»Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie arbeiten in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe.
Die Angebote der Heilerziehungspflege richten sich an Menschen aller Altersstufen mit Behinderungen geistiger, körperlicher und/ oder seelischer Art.
Professionelle Heilerziehungspflege geht davon aus, dass viele Menschen mit Behinderung besonders ausgebildeter Fachleute bedürfen, die ihnen Schutz und Sicherheit, Lebensbegleitung und Beratung sowie Pflege und Förderung geben.
Ziel aller Angebote ist ein Beitrag zu Selbstbestimmung, insbeson- dere zur Wahrnehmung der im Grundgesetz verbürgten Grund- rechte, zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten sowie zur Führung eines sinnerfüllten Lebens.«
(Blätter zur Berufskunde: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflege- rin; Heilerzieher/Heilerzieherin; Bundesanstalt für Arbeit, Bonn 1996, S.6)
Einsatzbereiche
Behinderteneinrichtungen, wie Wohnstätten für Behinderte, Werk- stätten für Behinderte, integrative Kindereinrichtungen, Frühförder- stellen, Heilpädagogische Kindertagesstätten, G-Schulen, L-Schulen u.a.
3 Jahre Vollzeit
August des jeweiligen Jahres
1. Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss und
2. Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer, wenn er für die Arbeit in der Heiler- ziehungspflege förderlich ist oder
3. Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer und einer mindestens zweijährigen, soweit sie für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlich ist, mindestens einjährigen Berufstätigkeit oder
4. eine gleichwertig anerkannte einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer oder
5. eine pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren oder Abitur und 6 Wochen Blockpraktikum.
Nach Beendigung der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein staat- lich anerkanntes Zeugnis und eine Urkunde über das Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger« bzw. »Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin«.
- Deutsch
- Fremdsprache (Englisch)
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Mathematik
- Ethik
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Menschen mit Behinderung individuell begleiten und pflegen
- Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderungen strukturieren und mitgestalten
- Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
- Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, doku- mentieren und evaluieren
- Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln
- Facharbeit erstellen
- Wahlpflichtbereich
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Kopien der letzten Zeugnisse ( Schulabschluss/Berufsabschluss)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Für die Dauer der Ausbildung kann der auszubildende Schüler BaföG beantragen. Das Bildungszentrum bietet allen Interessenten eine individuelle und kostenlose Studienberatung (nach Vereinbarung) an.